1. NAME UND MITGLIEDSCHAFT im Kegeln und im Kegelsport
Der Jugendabteilung gehören alle Mitglieder des Kegelsportvereins bis zum 18. Lebensjahr, der/die Jugendwart/in und die weiteren Mitglieder des Jugendausschusses an.

2. AUFGABE UND ZIEL 2.1. Die Aufgaben der Jugendabteilung des Kegelsportvereins  sind besonders

2.1.1. den Kegelsport zu fördern und zu pflegen,

2.1.3. Förderung und Durchführung von Formen der Freizeitgestaltung und Erziehung im sozialen Verhalten und des Kegelns

2.1.5. das Lehr-, Aus- und Fortbildungswesen zu unterstützen,
2.1.6. Vertretung der gemeinsamen Interessen in Jugendfragen und jugendpolitischerZielvorstellungen,

2.1.4. Förderung der politischen und kulturellen Bildung im Rahmen einer demokratischen
Gemeinschaft,